AGB – Projekt Marketing Peter Vennebusch KG - Marketing- und Kommunikation
Gegenstand der AGB (Stand Oktober 2016) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten allgemein branchenübliche und anerkannte Regeln und sind für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Projekt Marketing Peter Vennebusch KG (nachstehend „PM“) und ihren Auftraggebern (nachstehend „Kunde“) zu verstehen. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht mehr widersprechen. PM erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Marketing- und Vertriebsmanagement. Die konkrete Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus den Briefings, Kontaktberichten oder Protokollen.
§ 1 Pflichten der Agentur
PM verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
§ 2 Arbeitsweise der Agentur
PM arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Kunden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Kunden - insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter – in jeder möglichen Form zu beachten.
§ 3 Auftragsdurchführung
1. Bei Auftragsdurchführung ist PM verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Marketing- und Werbemaßnahmen mit dem Kunden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen (physisch oder online).
2. PM überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Marketing- und Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen von PM, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.
3. Werden von PM im Zuge der Produktionsentwicklung Fremdangebote herangeholt, jedoch der Auftrag des Kunden anderweitig vergeben, so berechnet PM die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand.
4. Wird ein Fremdauftrag über PM abgewickelt, berechnet PM eine Bearbeitungspauschale. Anderweitige Vereinbarungen können schriftlich getroffen werden. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt PM gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. PM tritt lediglich als Mittlerin auf.
§ 4 Präsentation
1. Wird PM mit einer Präsentation oder einem Entwurf beauftragt, so erkennt der Kunde damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist.
2. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die vorgelegte Preisliste von PM (bzw. branchenübliche Honorarforderung). Es wird dann nach Stundenaufwand abgerechnet.
3. PM kann, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitung oder erfolgten Beratung.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, PM die zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebenen Vorlagen wie Fotos, Modelle und sonstige Arbeitsunterlagen kostenfrei zu übergeben.
§ 6 Honorar
1. Sofern die Honorierung von PM nicht durch ein mündliches oder schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese nach den Richtlinien des Bundesverbandes der Werbeagenturen bzw. auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage von PM, die auf Wunsch übersandt wird (Preisliste §4.2).
2. Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Konzeption, Werbevorbereitung, Recherche, Werbeplanung und Werbegestaltung enthalten. Separat berechnet werden: Mediaplanung, Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Bildretuschen, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und die Herstellung von Werbemitteln. Leistungen hinzugezogener Spezialunternehmen (Fachagenturen, Marktforschung, Fotografen etc.) werden je nach entsprechendem Aufwand berechnet.
3. PM ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
4. Kommt eine von PM ausgearbeitete und vom Kunden genehmigter Auftrag aus Gründen, welche PM nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so hat PM Anspruch auf eine pauschale Abgeltung der bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen von 30% der getroffenen Honorarvereinbarung. Es sei denn, PM weist ein höheres, angefallenes Honorar für erbrachte Leistungen und Aufwendungen nach.
§ 7 Auftragsannahme
Ein PM schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn PM die Annahme per Fax, Brief, email oder Telefon bestätigt, oder innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung nicht schriftlich ablehnt.
§ 8 Nutzungsrechte
Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Kunden über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln, bis dahin bleiben alle Rechte bei PM.
§ 9 Eintragungs- und Schutzfähigkeit
Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens PM nur nach besonderer Vereinbarung übernommen. PM haftet auch nicht für die Patent-, Urheber- und Markenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.
§ 10 Verwendung der Entwürfe
Der Kunde ist nicht berechtigt, die von PM im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.
§ 11 Mediadaten Webpräsenz Wohnen-Einrichten
Projekt Marketing Peter Vennebusch ist Eigentümer der Domain www.wohnen-einrichten.de Diese Branchenplattform dient der Präsentation aller Unternehmungen, die im Bereich Wohnen und Einrichten tätig sind. Hersteller, Handel und Institutionen können hier Produkte, Markttrends, Branchen-Informationen und Firmenpräsentationen gegen ein Honorar veröffentlichen lassen. Es gilt die jeweils gültige Mediapreisliste, die PM auf Verlangen gerne zusendet. Für die Inhalte sind die jeweiligen Auftraggeber verantwortlich, ebenso für das Artwork in jeder Form. PM geht davon aus, dass die Auftraggeber alle Veröffentlichungsrechte besitzen. Für eingestellte Links zu Webseiten übernimmt PM keine Haftung und ist für deren Inhalte in keinster Weise verantwortlich.
§ 12 Haftung
1. PM haftet nur für Vorsatz.
2. Terminvereinbarungen mit PM werden mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes beachtet.
3. Reine Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Andernfalls ist PM lediglich zur nachträglichen, ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich.
4. Nach der Druckfreigabe durch den Kunden ist PM von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit.
5. Soweit der Kunde von sich aus Korrekturen nach der Druckfreigabe vornehmen lässt, entfällt jede Haftung durch PM.
6. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist PM nicht verpflichtet, Entwürfe juristisch überprüfen zu lassen. Eine juristische Prüfung von Strategiekonzepten und Werbemitteln kann auf Wunsch des Kunden kostenpflichtig durch einen wettbewerbsrechtlich versierten Anwalt erfolgen. In keinem Fall haftet PM wegen der in den Marketing- und Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
§ 13 Verwendung
1. Mit der Zahlung des Agentur-Honorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Kunde nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten, speziellen Zweck.
2. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus sind eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich.
3. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mit übertragen, sofern nicht eine besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt.
4. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum von PM und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Kunde.
5. Der Kunde erhält die endgültige Druckdatei in einer Ebene zum vereinbarten Zweck. Sämtliche Zwischenstände sowie native (offene) Dateien oder Vektorgrafiken bleiben im Eigentum von PM.
6. Die Verwendung von Gestaltungselementen, welche auf einem von PM entwickelten Designkonzept beruhen, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von PM außerhalb von Agenturaufträgen genutzt werden. Sämtliche Copyrights verbleiben bei PM.
7. PM ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung zu verwenden, sowie auf die Betreuung des Werbetreibenden hinzuweisen.
8. Die obligatorischen Belegexemplare sind PM nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.
9. Unterlagen abgewickelter Aufträge werden durch PM 1 Jahr ab Rechnungsdatum aufbewahrt, danach ohne andere Weisung des Auftragnehmers vernichtet.
§ 14 Fälligkeit und Verzug
1. Das Honorar für PM incl. verauslagter Kosten zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Vorauszahlungen werden projektweise gesondert und schriftlich vereinbart.
2. Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung durch PM an den Kunden ohne Abzug fällig. Vorauszahlungen werden projektweise gesondert und schriftlich vereinbart.
3. Zielüberschreitungen werden mit 8% Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 15 Gema-Anmeldung, Künstlersozialabgabe
PM verpflichtet sich, alle Musikveranstaltungen bei der Gema anzumelden und die entsprechenden Gebühren abzuführen. Die Gema-Gebühren werden vom Kunden getragen. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.
§ 16 Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen.
§ 17 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist Bünde.
Projekt Marketing Peter Vennebusch KG
Holtkampstraße 47b - 32257 Bünde